Sozialtarif für Strom
09.02.2026
Was ist der Sozialtarif?
Ab 1. April 2026 können bestimmte vom ORF-Beitrag befreite Personen den Sozialtarif für Strom nutzen. Strom kostet mit dem Sozialtarif nur 6 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für die ersten 2.900 kWh. Die 6 Cent sind der “Nettopreis”, das heißt Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen zusätzlich hinzu. Für Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es zusätzliche Pauschalen.
Der Sozialtarif ist österreichweit bei jedem Stromanbieter erhältlich. Beantragt wird der Sozialtarif über die ORF-Beitrags Service GmbH.
Wer bekommt den Sozialtarif?
Sie haben Anspruch auf den Sozialtarif, wenn Sie von der Zahlung des ORF-Beitrags befreit sind und gleichzeitig eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Pflegegeld
- Pensionen
- Leistungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
- Sozialhilfe
- Leistungen im Rahmen einer Lehre
- Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung
Sie müssen volljährig sein, am mit Strom belieferten Wohnsitz gemeldet sein und das Einkommen Ihres Haushalts darf die gesetzliche Einkommensgrenze für die ORF-Befreiung nicht überschreiten.
Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten zusätzlich einen Pauschalbetrag von 52,50 Euro pro Jahr und pro weiterer Person.
Wie bekomme ich den Sozialtarif?
Der Sozialtarif ist neu und gilt erst ab 1. April 2026. Die dafür notwendigen Prozesse werden deshalb erst noch vorbereitet. Dafür zuständig ist die ORF-Beitrags Service GmbH. Sie wird das entsprechende Antragsformular als Download auf der Homepage zur Verfügung stellen. Man kann das Formular in Papierform auch in allen Gemeindeämtern abholen, oder es sich von der ORF-Beitrags Service GmbH per Post zuschicken lassen.
Ziel ist, dass Personen, die bereits vom ORF-Beitrag befreit sind, den Sozialtarif ohne großen Mehraufwand automatisch in Anspruch nehmen können. Der Ablauf unterscheidet sich deshalb je nachdem, ob man bereits vom ORF-Beitrag befreit ist, oder nicht:
Sie haben eine Befreiung vom ORF-Beitrag?
Die ORF-Beitrags Service GmbH weiß bereits, ob Sie Anspruch auf den Sozialtarif haben. Wenn die ORF-Beitrags Service GmbH die Zählpunktnummer Ihres Stromzählers bereits kennt, müssen Sie nichts mehr tun – Sie erhalten den Sozialtarif in Zukunft automatisch. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie bereits eine EAG-Kosten-Befreiung oder eine EAG-Kosten-Deckelung haben.
Wenn die ORF-Beitrags Service GmbH ihre Zählpunktnummer noch nicht kennt, bekommen Sie im März 2026 ein Schreiben mit einem Formular, in das Sie die Zählpunktnummer eintragen können. Retournieren Sie das ausgefüllte Formular dann postalisch mit dem beigelegten Rücksendekuvert oder per Mail an service@obs.at.
Alternativ können Sie Ihre Zählpunktnummer auch proaktiv bekanntgeben – nutzen Sie dazu das Antragsformular für die ORF-Befreiung.
Ihre Zählerpunktnummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Sie beginnt mit AT und hat insgesamt 33 Stellen.
Sie haben noch keine Befreiung vom ORF-Beitrag?
Die Befreiung vom ORF-Beitrag ist die Grundlage für den Erhalt des Sozialtarifs. Stellen Sie also zuerst einen Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag.
Das geht online mit dem Befreiungsrechner auf der Website der ORF-Beitrags Service GmbH oder postalisch bzw. per Mail mit diesem Formular.
Sobald Sie den Sozialtarif erhalten, sehen Sie das auf Ihrer Stromrechnung. Sollten Sie den Sozialtarif trotz Anspruchsberechtigung nach dem 1. April 2026 nicht auf Ihrer nächsten Rechnung sehen, kontaktieren Sie bitte die ORF-Beitrags Service GmbH.
Muss ich meinen Stromlieferanten wechseln?
Sie bekommen den Sozialtarif für Strom bei jedem Stromanbieter in Österreich. Sie müssen also nicht wechseln, aber Sie können. Wenn Sie den Sozialtarif bereits beziehen und Ihren Lieferanten wechseln, müssen Sie die ORF-Beitrags Service GmbH über den Wechsel informieren – sonst kann es passieren, dass Ihr Bezug des Sozialtarifs unterbrochen wird.